Einkaufsbedingungen

Allgemeine Einkaufsbedingungen der trafomodern Transformatorenges.m.b.H. Industriestraße II/11, A 7053 Hornstein, nachstehend TM genannt

1. Geltungsbereich:

Für unsere Bestellungen gelten ausschließlich unsere nachstehenden Bedingungen. Durch die Entgegennahme der Bestellung gelten unsere Einkaufsbedingungen als angenommen und setzen auch allfällige im Offert des Verkäufers oder in dessen Auftragsbestätigung enthaltene Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für die Ausführung der gegenständlichen Bestellung außer Kraft und zwar auch dann, wenn diesen von uns nicht widersprochen wurde. Stillschweigen gilt nicht als Zustimmung. Verkaufs- und Lieferbedingungen des Verkäufers verpflichten uns daher nur dann und insoweit, als sie von uns vorab schriftlich anerkannt werden und gelten nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall.

2. Auftragsbestätigung

Wenn nicht anders vereinbart, erwarten wir vom Lieferanten eine Auftragsbestätigung innerhalb von 4 Arbeitstagen, gerechnet ab Bestelleingang beim Lieferanten. Falls innerhalb dieser Frist keine Auftragsbestätigung bei uns einlangt, sind wir berechtigt, von der Bestellung binnen einer Frist von weiteren 14 Tagen zurückzutreten. Der Lieferant ist bei unklarer Bestellung innerhalb von 4 Arbeitstagen ab Bestelleingang beim Lieferanten zur Rückfrage bei uns verpflichtet. Die Auftragsbestätigung bzw. die Rückfrage hat schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax an die von uns bekannt gegebenen Kontaktdaten zu erfolgen. Durch die Annahme des Auftrages verpflichtet sich der Lieferant, die Ware genau in der vereinbarten Qualität, Menge und Beschreibung zu liefern, wie dies im Auftrag oder in den dem Auftrag beiliegenden, einen integrierenden Bestandteil desselben bildenden Spezifizierungen, Zeichnungen, Stücklisten oder technischen Unterlagen bestimmt ist.

3. Lieferzeit und Lieferverzug

Die schriftlich vereinbarten Liefertermine sind verbindlich. Erkennt der Lieferant, dass eine vereinbarte Lieferzeit aus irgendwelchen Gründen nicht eingehalten werden kann, so hat er uns dies unverzüglich unter Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung vorab schriftlich mitzuteilen. In einem solchen Fall behalten wir uns ausdrücklich vor, nach unserer Wahl unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Nachlieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung zu verlangen. Bezieht sich die Verzögerung bei der Lieferung auf eine Teillieferung, behalten wir uns ausdrücklich vor, nach unserer Wahl unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens 14 Tagen entweder in Hinblick auf die Teillieferung vom Vertrag zurückzutreten, vom gesamten Vertrag zurückzutreten oder Nachlieferung und Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung der Teillieferung zu verlangen. Teillieferungen und/oder Lieferungen vor dem vereinbarten Termin bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung.

4. Versand, Lieferung, Gefahrtragung und Eigentumsvorbehalt

Versand und Lieferung erfolgen, sofern nicht anders vereinbart, auf Kosten und Gefahr des Lieferanten inkl. transportsicherer Verpackung, Transportversicherung etc. Der Lieferant trägt das Risiko des zufälligen Unmöglichwerdens sowie das Transportrisiko bis nach Abladen des zu liefernden Produkts auf unserem Werksgelände (Erfüllungsort). Die Nichtbeachtung dieser Einkaufsbedingungen ohne unserer vorab erteilten schriftlichen Zustimmung berechtigt uns, sofern nichts anderes vereinbart wird, zur Verweigerung der Warenannahme auf Kosten und Gefahr des Lieferanten. Über- bzw. Unterlieferungen, die von der Bestellung abweichen, sind nur nach vorheriger Einholung unserer schriftlichen Zustimmung möglich. Ansonsten sind wir berechtigt, die fehlende Ware unverzüglich nachzufordern bzw. die zuviel gelieferte Ware auf Gefahr und Kosten des Lieferanten zu retournieren. Auf die Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts wird ausdrücklich verzichtet und einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung bereits vorab ausdrücklich widersprochen. Die Lieferung geht mit Abladen des zu liefernden Produkts auf unserem Werksgelände (Erfüllungsort) in unser Eigentum über.

5. Preise

Die in unseren Bestellungen genannten Preise sind verbindlich. Preisänderungen, egal aus welchen Gründen, bedürfen vorab unserer schriftlichen Zustimmung. Sämtliche Preise verstehen sich, sofern nicht eine anderslautende schriftliche Vereinbarung zugrunde liegt, für Lieferung frei Haus, inklusive Verpackung.

6. Zahlungsbedingungen

Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, nach unserer Wahl entweder innerhalb von 30 Tagen abzüglich 3% Skonto oder 60 Tagen netto nach Rechnungs- bzw. Wareneingang. Vorab durch uns gegenüber dem Lieferanten schriftlich erklärte Beanstandungen der Lieferung berechtigen uns, fällige Zahlungen bis zu deren Behebung zurückzuhalten. Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung der Ordnungsmäßigkeit der Lieferung (Leistung) und keinen Verzicht auf uns zustehende Rechte.

7. Gewährleistung

Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, dauert die Gewährleis-tungszeit des Lieferanten, soweit keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung, jedenfalls zwei Jahre nach erfolgter Übernahme bzw. bei Rechtsmängeln erst mit dem Tag, an dem der Mangel uns bekannt wird. Unbeschadet unserer sonstigen Rechte aus der Gewährleistung sind wir berechtigt, in dringenden Fällen, wenn etwa der Austausch bzw. die Verbesserung unmöglich ist oder mit unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden wäre, oder der Lieferant seinen Verpflichtungen nicht binnen der von uns gesetzten Frist nachkommt, Mängel und Schäden auf seine Kosten zu beseitigen. Die Verpflichtung zur Mängelrüge wird ausdrücklich ausgeschlossen und besteht somit nicht. Der Lieferant übernimmt auch die gleiche Gewährleistungsverpflichtung für die von ihm gelieferten, nicht von ihm selbst erzeugten Waren und Bestandteile. Geheime Mängel können bis zu drei Jahren nach erfolgter Übernahme geltend gemacht werden. Bei üblicherweise bis zur Verwendung verpackt gelassener Ware gelten Mängel, die erst bei der Entnahme aus der Verpackung sichtbar werden, als geheime Mängel. Bei Ersatzlieferung und Reparatur beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen. Etwaige durch einen aufgrund des Verhaltens des Lieferanten notwendigen Deckungskauf entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Liefe-ranten. Sofern wir die Ware des Lieferanten weiter vertreiben, verpflichtet sich dieser, uns für etwaige Gewährleistungsansprüche unserer Abnehmer schad- und klaglos zu halten, soweit diese über den Umfang unserer gesetzlichen Gewährleistung gegenüber unserem Kunden nicht hinausgehen. Dies gilt auch dann, wenn die Fristen für die Geltendmachung unseres Gewährleistungsanspruches gegenüber dem Lieferanten bereits abgelaufen sein sollten. Für jede berechtigte Reklamation wird von uns zusätzlich eine Pauschale von mindestens € 50,00 für die administrative Abwicklung verrechnet.

8. Produkthaftung

Der Lieferant haftet nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz für alle Schäden und wird uns für jede Inanspruchnahme, welche aus einer Fehlerhaftigkeit der gelieferten Ware abgeleitet wird, schad- und klaglos halten. Sind oder werden dem Lieferanten Fehler des gelieferten Produktes bekannt, sei es aus internen Quellen oder durch Dritte, hat uns der Lieferant unverzüglich unter Bekanntgabe der betroffenen Produkte und Beschreibung deren Fehler samt Auswirkungen schriftlich zu informieren. Bei Auftreten von Fehlern des gelieferten Produktes hat der Lieferant auf seine Kosten eine Rückrufaktion durchzuführen. Soweit gelieferte Produkte für Fehler an von uns hergestellten Produkten zumindest ursächlich sind, sind wir berechtigt, eine Rückrufaktion vorzunehmen. In all diesen Fällen hat uns der Lieferant hinsichtlich aller entstehenden Schäden und Mehrkosten, inkl. der Kosten für die Mängelbehebung und allfälligen Umbauarbeiten, sowie etwaiger uns dadurch entgangener Gewinne unabhängig von seinem Verschulden schad- und klaglos zu halten. Der Lieferant hat dafür Sorge zu tragen, dass auf die Gefährlichkeit eines Produktes durch die gesetzlichen Gefahrensymbole hingewiesen wird und eine detaillierte Gebrauchsanweisung dem Produkt beigegeben ist.

9. Weitergabe des Auftrages an Dritte

Die Weitergabe eines Auftrages an Dritte ist nur mit unserer vorab erteilten ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig. Andernfalls behalten wir uns das Recht auf teilweisen oder vollständigen Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz vor.

10. Materialbeistellungen

Materialbeistellungen bleiben unser Eigentum und sind als solche getrennt zu lagern, zu bezeichnen und zu verwalten. Ihre Verwendung ist nur für unsere Aufträge zulässig. Für Wertminderungen oder Verlust des beigestellten Materials ist vom Lieferanten Schadenersatz zu leisten.

11. Geheimhaltung und Datenschutz

Muster, Zeichnungen, Werkzeuge und dgl. bleiben unser Eigentum und sind nach schriftlicher Aufforderung unverzüglich an uns zurückzugeben. Der Lieferant haftet für ihren Verlust oder Beschädigung bis zur ordentlichen Rückgabe. Sie sind gegen unbefugte Verwendung und Einsichtnahme zu sichern. Eine Weitergabe an Dritte oder auch interne Mitarbeiter, die nicht unmittelbar mit der Herstellung des von uns beauftragten Produkts betraut sind, ist nur mit unserer vorab erteilten schriftlichen Zustimmung zulässig.

12. Umweltschutz

Der Lieferant verpflichtet sich, beim gelieferten Produkt alle für den Umwelt- und Unfallschutz erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und alle behördlichen und gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist unser Werk in Hornstein, Industriestraße II/11, wenn nicht ein anderer Erfüllungsort ausdrücklich schriftlich bestimmt wurde. Für alle Streitigkeiten ist österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts anzuwenden. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt.

Hornstein, im August 2011